6 Monate DSGVO !! Hurra, ziemlich genau ein halbes Jahr ist es nun her, dass sich für so gut wie jeden Betreiber eines Blogs, ganz gleich welcher Kategorie, das Internetleben verändert hat. Für viele war es Tag X. Der 25.Mai 2018, die Einführung der DSGVO, der Datenschutzgrundverodnung.

Für mich ist es jetzt schon das Unwort des Jahres, ganz gleich was da noch kommen mag in den letzten Wochen bis zum 31.12. dieses Jahres. Was wurde das Thema nicht hochgekocht zu Beginn. Inzwischen haben sich die Wogen ein wenig geglättet und ein halbes Jahr ist verstrichen seitdem. Zeit für einen kurzen Rückblick und ein kleines, erstes Resümee.

 

6 Monate DSGVO – was hat sich hier auf dem Blog seitdem verändert?

Was hat sich tatsächlich verändert hier auf dem Blog? Hat sich ÜBERHAUPT etwas verändert, sei es nun für mich als Betreiber oder für Dich als Besucher der Seite? Gab es irgendwelche spürbaren Verluste bei den Besucherzahlen beispielsweise ?? Gab es Anfragen von Personen, die auf Löschung irgendwelcher persönlicher Daten gepocht haben? Oder sind wir gar in Berührung mit irgendwelchen Abmahnungen gekommen?

 

Verarbeitungsverzeichnis

Das zu Beginn so heiß diskutierte Verarbeitungsverzeichnis wurde bisher kein einziges Mal angefragt bei uns. Was hat man seinerzeit nicht alles für Fragezeichen über dem Kopf gehabt. Wie soll/kann/muss so etwas überhaupt aussehen? Was wäre wenn? Und überhaupt! Niemand wusste etwas genaues, eindeutige Vorlagen existierten nicht. Inzwischen hat vermutlich jeder halbwegs engagierte Blogger und jede Internetpräsenz einen Entwurf davon irgendwo rumfliegen.

Fakt ist: Auch ein halbes Jahr später verstaubt das Ding hier bei mir auf der Festplatte.

 

Löschung von personenbezogenen Daten

Selbst Automattic, die Entwickler von WordPress, haben sich diesem Thema angenommen und eine Option implementiert um im Zweifelsfalles dem Wunsch eines Seitenbesuchers nachzukommen und seine persönlichen Daten zu löschen. Datenschutz wie aus dem Bilderbuch.

Fakt ist: Nach einem halben Jahr ist nicht ein einziges Mal solch ein Ersuchen an uns gerichtet wurden.

So schaut die Implementierung im WordPress Backend aus

 

Kommentare

Entgegen der allgemeinen Erwartung vieler damals hat sich die Kommentarfreudigkeit der Seitenbesucher nicht zum Negativen verändert. Manche Seitenbetreiber haben die Kommentarfunktion gar vollständig deaktiviert – warum auch immer.

Fakt ist: Trotz Opt-In und anhaken einer Checkbox hat sich die Anzahl der abgegebenen Kommentare hier auf dem Blog nicht zum Negativen verändert.

 

Fehlendes Kontaktformular

Das Contact Form 7 Formular haben wir damals komplett „entsorgt“, da wir eh relativ wenig Nachrichten darüber erhalten haben. Auch was das angeht, haben sich zahlreiche Blogbetreiber damals Sorgen gemacht. Contact Form 7 soll inzwischen zwar konform zur DSGVO einsetzbar sein, einen Grund das Kontaktformular wieder einzusetzen sehe ich trotzdem nicht. Wer mir oder uns schreiben möchte, der findet auf dieser Seite oder den bekannten Social Media Kanälen zahlreiche Möglichkeiten dafür.

Fakt ist: Weder haben wir negative Resonanz diesbezüglich bekommen, noch wurden wir sonst in irgendeiner Weise in den Kommentaren darauf angesprochen.

 

Antispam Bee

Interessant ist eine Beobachtung die ich mit dem Plug-In Antispam Bee machen konnte. Exakt seit dem 25.05.2018, also dem Tag der DSGVO-Einführung, geht die Anzahl des Spam-Beiträge quasi gen Null. Woran das liegt kann ich nicht wirklich sagen, ich finde das aber sehr interessant.

Fakt ist: Was den Spam angeht war der 25.05.aus subjektiver Sicht definitiv ein guter Schritt *g*

Eine interessante Entwicklung seit Einführung der DSGVO die von Antispam Bee da protokolliert wird

 

Uiuiui, die Abmahnwelle ist ausgeblieben

Was haben sich viele kleine Bogger nicht in die virtuellen Hosen gemacht. Ihre Seite ist nicht 100%ig konform zum 25.Mai, also hat man anscheinend am 26.Mai mit einer regelrechten Abmahnwelle und hohen Geldsummen Strafe zu rechnen. Ja ne, is klar. Bisher ist nur von wenigen Fällen bekannt wo tatsächlich abgemahnt wurde und IMMER muss ein Mitbewerber aktiv einen Anwalt mit einer Abmahnung beauftragen.

Kein Anwalt wird alleine von sich aus aktiv! Nüchtern betrachtet gibt es das Abmahnwesen in Deutschland nicht erst seit Einführung der DSGVO. Es lässt sich für manch einen halt prima Geld mit solch einem Quatsch verdienen. Die Datenschutzgrundverordnung war da wieder einmal nur Mittel zum Zweck und mit der Angst der Leute lässt sich halt einfach auch prima „arbeiten“.

Vor einiger Zeit machte allerdings ein Fall die Runde, wo ein Krankenhaus in Portugal 400.000 EUR Strafe zahlen soll wegen eines DSGVO-Verstoßes. Man darf gespannt sein wie sich das weiter entwickelt.

Am 06.11.2018 wurde zudem bekannt, dass das OLG Hamburg in erster Instanz konkret entschieden hat, dass DSGVO Verstöße – wenn diese „marktverhaltensregelnden Charakter“ haben – durch Mitbewerber abgemahnt werden können! Die Rechtslage diesbezüglich war bisher nicht ganz klar, nun ist also ein erstes Urteil gefällt, woran sich zu orientieren gilt. Umso aufmerksamer sollte jeder sein, ob der eigene Blog, die eigene Seite oder auch der eigene Internetshop den DSGVO Bestimmungen entspricht.

Am 22.11.2018 machte zudem die Meldung die Runde, dass die Plattform „Knuddels.de“ wegen einem Verstoß nun 20.000 EUR Bußgeld zahlen muss. Das Unternehmen hatte die Passwörter der Nutzer im Klartext online gespeichert. Persönliche Meinung: Dafür sind 20.000 EUR noch viel zu wenog!

Von einer regelrechten Abmahnwelle kann trotzdem keine Rede sein, die wenig bekannt gewordenen Einzelfälle bisher sind aber interessant zu beobachten finde ich.

 

Das Ende der Fotografie wie wir es kennen? Mitnichten!

Auch hier war der Aufschrei groß, ein ganzer Berufszweig fühlte sich um seine Existenz bedroht. Schließlich könne man als professioneller Fotograf ja niemanden mehr ablichten und die Aufnahmen verwerten, ohne das man sich vorher die Einverständnis der Personen holt.

Erkennt man das Gesicht von Personen erhebt man bereits „persönliche Daten“ hieß es. Schließlich würde man Hautfarbe und Geschlecht erkennen. Und wo sich Person XY zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hat war ebenfalls offensichtlich! Bei einer großen Hochzeit oder wenn man zum Beispiel auf einem Konzert fotografiert nimmt das kuriose Züge an wenn man den Gedanken weiter spinnt.

Das OLG in Köln hat Mitte Juni durch einen Gerichtsbeschluss aber Entwarnung gegeben (OLG Köln, 18.06.2018 – 15 W 27/18). Das Kunsturhebergesetz (KUG) findet auch unter Geltung der DSGVO weiterhin Anwendung. Genauer aufgedröselt und fachlich deutlich besser beschrieben kannst Du es hier nachlesen.

 

Opt-Ins wohin man sieht

Egal ob man sich eine simple Googlemap ansehen möchte, ein YouTube Video betrachten will oder vielleicht auch nur eine neue Seite im Internet aufruft – sie sind allgegenwärtig. Die kleinen, nervigen PopUps, in denen man sein Einverständnis für irgendetwas geben muss. Ja, ich möchte mir die Googlemap tatsächlich ansehen. Ja, ich will jetzt das YouTube-Video gucken.

Und ja, ich will einfach auf dieser blöden Webseite jetzt etwas nachlesen. Wenn ich aktiv den Namen einer Seite in die Google-Suche eintippe oder ein Google-Suchergebnis anklicke, kann man wohl sehr wohl davon ausgehen das ich das gerade auch tatsächlich so gewollt habe!

Fakt ist: Mich persönlich nervt das langsam und wenn ich das PopUp vom einem damals ach so beliebten bestimmten Plug-In sehe, was einen Großteil des oberen Bildschirm einnimmt, verlasse ich die aufgerufene Seite sofort wieder. Das es auch deutlich dezenter geht zeigen etliche andere Plug-Ins.

Hier auf dem Blog habe ich nach Möglichkeit viele Funktionen entfernt die ein Opt-In nötig machen würden. Eingebundene iFrames existieren hier nicht mehr. Sämtliche Googlemaps habe ich inzwischen extern verlinkt (Vorteil: Mobil öffnet sich die App, das ist weitaus nutzerfreundlicher als die rumfummelei im Browserfenster eines Smartphones) und YouTube Clips werden von mir mittels YouTube Lyte konform zur DSGVO eingebunden.

Löst bei mir sofort einen Flucht-Effekt aus

 

Schließung von Blogs

Oft habe ich gelesen das private Blogs reihenweise dicht machen würden. Vielen Seitenbetreibern sei der Aufwand schlicht zu groß, die Arbeit zu viel und überhaupt wüssten Sie nicht wie man die erforderlichen Maßnahmen auf ihrem Blog umsetzen soll. Liebe Leute, ganz ehrlich … das Netz war damals quasi bis zum bersten gefüllt mit Anleitungen und HowTo’s WIE man die Umsetzung angehen kann.

Ich behaupte mal, wer darauf keine Lust hatte, der war nicht mit genügend Herzblut und Leidenschaft dabei! Ja, das Thema war nervig. Und ja, es war ein bisschen lesen nötig. Aber auch ich, der nicht wirklich bewandert ist in solchen Sachen und echt wenig Zeit hat, habe unterm Strich alles problemlos und ohne externe Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, modifizieren können.

Fakt ist: Nicht ein Blog aus meiner persönlichen Favouritenliste ist vom Netz genommen worden. Im Gegenteil, ich habe seitdem sogar viele neue tolle Reiseblogs entdecken können. In meinem persönlichen Umfeld und nachdem was ich selber beobachten konnte bisher, ist das große Blogsterben nicht existent. Blogs kommen, Blogs gehen. Und das in schöner Regelmäßigkeit. Dieses Jahr sind im Mai vielleicht ein paar mehr gegangen. Nichts besonderes wie ich finde.

 

Subjektive Beobachtungen im Netz

Gefühlt hat nicht einmal die Hälfte der Seiten im Netz irgendwelche Maßnahmen ergriffen um konform zur DSGVO daher zu kommen. In erster Linie scheinen es die Webauftritte von großen Unternehmen zu sein, die sich allesamt einen feuchten Kehricht um die neue Gesetzeslage zu scheren scheinen. Vermutlich glaubt man, eine gute Rechtsabteilung löst sämtliche Probleme im Zweifelsfalle.

Ein trauriger Status Quo, zumal ein Großteil der kleinen Blogbetreiber deutlich besser strukturiert, angepasst und aufgeklärt daher kommt. Klar, als Unternehmen benötigt man zusätzlich noch einen Datenschutzbeauftragten und wenn man ein Shop-System online hat ist das noch einmal eine völlig andere Hausnummer.

Fakt ist: Ich finde es bedauerlich, dass der kleine 08/15 Blogger Monate lang damit verbringt seine Seite anzupassen, Millionenschwere Unternehmen aber immer noch den Eindruck erwecken, als könne die DSGVO ihnen den Buckel runter rutschen. Entweder gilt gleiches Recht für alle, oder man sollte es einfach komplett sein lassen!

Fakt ist auch: Persönliche Daten werden von Facebook, Google & Co. in Zukunft vermutlich genauso hoch gehandelt wir Aktien oder Bargeld. Denn nur durch unsere Daten und unser Surfverhalten im Netz kann passende Werbung für uns irgendwo eingeblendet werden. Und in der heutigen Konsum – und Wegwerfgesellschaft ist DAS quasi genauso viel wert wie Gold.

Ein Nachteil der sich für mich heraus kristallisiert hat: Wenn ich bei DENIC schauen möchte wem eigentlich eine Domain gehört,  so ist das inzwischen nicht mehr möglich. Früher war das kein Problem und für Jedermann jederzeit einsehbar. Gründe, warum man so etwas machen „muss“, wären zum Beispiel Bilderklau etc,

 

Beobachtungen im realen Leben

Es ist schon absurd wenn man sich einige Meldungen durchliest seit Einführung der DSGVO. Auf Klingelschildern sollen nur noch Vornamen stehen, beim Arzt wird man nicht mehr namentlich aufgerufen, im Erinnerungsalbum einer KITA werden auf Fotos die Gesichter der Kinder geschwärzt, Gottesdienste werden nicht mehr live übertragen und unser Tierarzt am Stall muss erst einmal ein Formular ausfüllen was wir abzeichnen, bevor einem kranken Tier mit Schmerzen geholfen wird,

Das wirst Du bekloppt manchmal, aber was soll man großartig machen? Mittlerweile sehe ich es recht nüchtern und denke mir, so lange ich in der Wochenzeitung die Todesanzeigen finden kann und weiß wer gestorben ist, so lange kann diese Verordnung eigentlich nicht allzu ernst genommen werden. Oder hat man als Toter nicht mehr das Recht, dass alle Welt NICHT unbedingt mitbekommt das man tot ist?

Andere Frage: Warum ist es problemlos möglich, dass ich Hochzeitsanzeigen lesen kann, wo Fräulein Müller den Herrn Meier (Namen frei erfunden) geheiratet hat? Ist DAS nicht auch Datenschutz? Wenn vor mir an der Ampel ein Firmenauto mit den Namen und Adresse der Firma steht, weiß ich in dem Moment wo der Mitarbeiter sich zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hat !! Ist DAS nicht ebenfalls Datenschutz? Nur ein paar Beispiele, von denen man sicherlich endlos viele aufführen könnte.

 

6 Monate DSGVO, ein persönliches Fazit

Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird, das gilt offensichtlich auch für die DSGVO. Die ganze Panikmache seinerzeit von einigen, Weltuntergangsstimmung von anderen, alles vollkommen uninteressant. Ja, man merkt die Auswirkungen im Alltag vereinzelt und manchmal nervt es einfach auch (zum Beispiel beim Arzt).

Und ja, es gibt sicherlich Wichtigeres, wo manche Leute sich einmal drum kümmern sollten als irgendein merkwürdiges und halbgares Gesetz für Datenschutz aus Ihren Gehirnwindungen plumpsen zu lassen.

Datenschutz ist prinzipiell gut und wichtig … WENN er gut umgesetzt und durchdacht ist. Der ursprüngliche Gedanke der Datenschutzgrundverordnung ist gut und auch richtig, die Umsetzung und das Grundgerüst lässt aber auch 6 Monate danach immer noch zu wünschen übrig finde ich.

Vor allen Dingen wäre es wichtig, dass ENDLICH einmal der oberste europäische Gerichtshof ein Urteil fällt zu den diversen, im Raum stehenden Dingen. So lange das nicht der Fall ist, so lange lässt sich mit der Angst und dem Unwissen von Vielen leider auch schön viel Kohle verdienen.

 

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