Drohnen in Island … ein immer wieder recht kontrovers diskutiertes Thema. Die einen sind von ihnen genervt, weil Sie sich vom Geräusch gestört fühlen. Andere können überhaupt nichts mit ihnen anfangen. Und für wieder andere eröffnen Sie völlig neue fotografische Möglichkeiten. Ungeahnte, niemals zuvor gesehene Perspektiven eröffnen sich dem Hobby-Fotografen oder Filmemacher plötzlich.

So ist es kein Wunder, dass man auch im Islandurlaub immer häufiger mit Ihnen konfrontiert wird. Damit Dein Besuch der Insel nicht zum Reinfall wird, wenn du selber vor hast dort ein wenig zu fliegen, habe ich einige hilfreiche Dinge zusammengefasst für den Betrieb von Drohnen in Island.

Der Text wird dauerhaft auf dem neuesten Stand gehalten. Letztes Update: 5. August 2024

Der Svínafellsjökull aus der Nähe der Ringstraße und aus lediglich 110 Metern Höhe fotografiert

Der Svínafellsjökull aus der Nähe der Ringstraße und aus lediglich 110 Metern Höhe fotografiert

 

Neuerung seit Juni 2024

Sei Juni 2024 gibt es eine grundlegende Änderung, wenn Du gewerblich mit Deiner Drohne in Island fliegen möchtest. Du musst Dich nämlich jetzt mit deiner Drohne unter flydrone.is registrieren. Diese Registrierung ist für 5 Jahre gültig und kostet 5,500 ISK (umgerechnet circa 37 EUR). Gezahlt werden kann ausschließlich mit Kreditkarte.

Eine Registrierung für private bzw. Freizeitzwecke ist weiterhin NICHT notwendig, sofern Deine Drohne bereits in deinem Heimatland registeriert ist. Dies ist in letzter Zeit nicht wirklich klar kommuniziert worden von den isländischen Behörden, scheint aktuell aber weiterhin Stand der Dinge zu sein. Sollte sich daran etwas ändern, so werde ich das hier natürlich zeitnah aktualisieren.

 

Regeln und Gesetze

Seit 2017 wird die Nutzung von Drohnen in Island durch neue Gesetze der Samgöngustofa (oder auch Icelandic Transport Authority) reguliert. Vorher  gab es diesbezüglich keinerlei Einschränkungen.

Im einzelnen heißt das aktuell:

  • die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter (393 feet) über Grund
  • die minimale Entfernung zu einem Flughafen mit regelmäßigem Flugbetrieb (Keflavíkurflugvöllur, Reykjavíkurflugvöllur, Akureyrarflugvöllur, Egilsstaðaflugvöllur, Bíldudalsflugvöllur, Gjögurflugvöllur, Grímseyjarflugvöllur, Hornafjarðarflugvöllur, Húsavíkurflugvöllur, Ísafjarðarflugvöllur, Vestmannaeyjaflugvöllur, Vopnafjarðarflugvöllur, Þingeyrarflugvöllur, Þórshafnarflugvöllur) beträgt 2km (1.24 Meilen)
  • die minimale Entfernung zu einem Kleinflughafen mit unregelmäßigem Flugbetrieb beträgt 1.5 km (0.93 Meilen)
  • die minimale Entfernung zu öffentlichen Gebäuden darf 150 Meter nicht unterschreiten
  • fliegen über Menschenansammlungen, Autos und Gebäude ist verboten
  • fliegen in Nationalparks (Snaefellsness, Vatnajökull, Thingvellir) ist verboten
  • fliegen über oder in der Nähe von Regierungsgebäuden ist verboten
  • der Kopter unterliegt der Kennzeichnungspflicht, das heißt, die Halterdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) müssen mit einer Plakette angebracht und ersichtlich sein
  • Kopter über 5 kg benötigen eine Aufstiegserlaubnis und müssen bei der Samgöngustofa registriert werden

Des Weiteren sind einige Dinge verboten, die sich eigentlich von selbst verstehen:

  • fliege NIEMALS über Tiere, weder um diese zu filmen, noch um sie vor sich her zu treiben (zB Pferde)
  • fliege NIEMALS an Klippen oder sonstigen Plätzen, an denen Papageitaucher oder andere Vögel nisten und brüten
  • fliege NIEMALS über offensichtlichen Privatgrund und respektiere die Privatsphäre der Einheimischen

Durch den 2km Radius um Flughäfen ergeben sich in Reykjavik und Keflavik folgende Flugverbotszonen:

Flugverbotszone in Reykjavik

Flugverbotszone in Reykjavik (Grafik: samgöngustofa.is)

 

Flugverbotszone in Keflavik

Flugverbotszone in Keflavik (Grafik: samgöngustofa.is)

 

Man kann sehr gut erkennen, dass große Teile Reykjaviks somit zum gesperrten Luftraum für Drohnen gehören! Aufnahmen der Hallgrimskirkja aus der Luft sind also NICHT möglich!

Die Kontrollen bezüglich der Einhaltung dieser Gesetze nehmen zu und Missachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen „belohnt“. Ich rate daher jedem seinen gesunden Menschenverstand zu nutzen und sich an sämtliche geltenden Gesetze auch zu halten. Natur, Tiere, Anwohner und andere Reisende werden es Euch danken. Island bietet trotz der wenigen Verbotszonen jede Menge einmaliger Landschaften und Motive, so dass niemand irgendein Gesetz missachten braucht.

Neben den Flugverbotszonen die ich weiter unten aufgelistet habe existieren seit Juni 2024 einige Neuerungen bzw. Sonderfälle. Diese beinhalten zum Beispiel Flüge am Diamond Beach oder auch im Skaftafell National Park.

Folgende Sonderfälle gibt es:

Sonderfall Skaftafell National Park

Der Einsatz von Drohnen vor dem Skaftafellsjökull ist zu bestimmten Tageszeiten erlaubt, aber anderswo in Skaftafell (Svartifoss, Skaftafellsheiði, Morsárdalur, Kjós und Skaftafellsfjöll usw.) ist es – zum Schutz der Vögel, zur Sicherheit und um ein qualitativ hochwertiges Besuchererlebnis zu gewährleisten – explizit verboten.

Der Einsatz von Drohnen ist am Skaftafellsjökull zu folgenden Tageszeiten gestattet, die je nach Jahreszeit und Sonnenaufgang/-untergang variieren:

  • 1. Mai bis 15. September – vor 09:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr
  • 15. September bis 31. Oktober – vor 10:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr
  • 1. November bis 29. Februar – vor 11:00 Uhr oder nach 15:00 Uhr
  • 1. März bis 30. April – vor: 10:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr

Sonderfall Jökulsarlon inkl.Diamond Beach (Fellsfjara)

Zwischen dem 15. April und dem 15. Juli sind Drohnen aus Vogelschutzgründen nicht erlaubt.

Zu anderen Jahreszeiten gelten zeitliche Einschränkungen, die je nach Jahreszeit und Sonnenaufgang/-untergang variieren.

Zu folgenden Tageszeiten können Drohnen in der Gegend eingesetzt werden, eine Sondergenehmigung ist NICHT erforderlich:

  • 15. Juli bis 21. September – vor 09:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr.
  • 22. September bis 21. Oktober – vor 10:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr.
  • 22. Oktober bis 21. November – vor 11:00 Uhr oder nach 15:00 Uhr.
  • 22. November bis 21. Januar – vor 12:00 Uhr oder nach 14:00 Uhr.
  • 22. Januar bis 21. Februar – vor 11:00 Uhr oder nach 15:00 Uhr.
  • 22. Februar bis 21. März – vor 10:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr.
  • 22. März bis 15. April – vor 09:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr.

Am Jökulsárlón ist immer mit Helikopterverkehr zu rechnen. Drohnen müssen dem übrigen Flugverkehr grundsätzlich Vorrang gewähren, vgl. Verordnung Nr. 990/2017.

Jökulsarlon Verbotszone

Jökulsarlon Verbotszone (Grafik: vatnajokulsthjodgardur.is)

 

Sonderfall Jökulsárgljúfur (Dettifoss)

Der Einsatz von Drohnen ist am Dettifoss auf der Westseite des Flusses zu bestimmten Tageszeiten gestattet, anderswo in Jökulsárgljúfur ist der Einsatz von Drohnen zu Freizeitzwecken jedoch nicht gestattet.

Der Einsatz von Drohnen ist zu folgenden Tageszeiten erlaubt, die je nach Jahreszeit und Sonnenaufgang/-untergang variieren:

  • 1. März bis 30. April – vor 10:00 Uhr oder nach 16:00 Uhr.
  • 1. Mai bis 31. August – vor 8:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr.
  • 1. September bis 31. Oktober – vor 10:00 Uhr oder nach 16:00 Uhr
  • 1. November bis 29. Februar – keine zeitlichen Einschränkungen, es gelten jedoch allgemeine Bedingungen.

Innerhalb der Parkgrenzen am Dettifoss ist es nur erlaubt über die Schlucht selbst zu fliegen. Aus Vogelschutzgründen ist es nicht erlaubt, weiter nach Norden zu fliegen als bis zur nördlichsten Aussichtsplattform westlich von Dettifoss (wo der rot schattierte Bereich auf der Karte beginnt).

Das Ostufer von Jökulsá ist ein Naturdenkmal der isländischen Umweltbehörde (grün schattiert) und südlich von Dettifoss befindet sich Privatgrundstück. Auf den Fußwegen zu den Wasserfällen gelten die allgemeinen Bedingungen für den Drohnenflug, darunter ein Verbot des Überfliegens von Menschenmengen.

Dettifoss Verbotszone

Dettifoss Verbotszone (Grafik: vatnajokulsthjodgardur.is)

 

Sonderfall mündliche Genehmigung der Ranger

In den folgenden Gebieten können Ranger den Einsatz von Drohnen mündlich genehmigen. Die Bedingungen für eine Genehmigung basieren auf einer Beurteilung des Zustands des Ökosystems undoder einer bestimmten Tageszeit, zu der weniger Touristenverkehr als üblich herrscht (zum Beispiel am frühen Morgen oder am späten Nachmittag/Abend). Der Ranger dokumentiert die Erteilung der Genehmigung auf einem speziellen Formular. Dies gilt in folgenden Bereichen:

  1. Þjónustusvæði við Drekagil
  2. Herðubreiðarlindir
  3. Hvannalindir
  4. Kverkjökull
  5. Þjónustusvæði við Sigurðarskála
  6. Þjónustusvæði við Snæfellsskála
  7. Eldgjá
  8. Laki

 

Aktuelle Flugverbotszonen für Drohnen in Island (Stand 06/2024)

Die meisten dürfte es wohl freuen, dass man seit Juni 2024 tatsächlich ganz offiziell im Vatnajökull National Park fliegen darf. Darunter fällt zum Beispiel auch alles entlang der extrem fotogenen F208. (Quelle) 

Dabei MUSST Du aber selbstverständlich beachten, dass weder die Tierwelt gestört wird noch eine Gefahr für andere Besucher durch den Betrieb Deiner Drohne besteht! Ich appeliere hier an deinen gesunden Menschenverstand! Auf der Original Webseite wird weiterhin darum gebeten die Flugzeit auf das wirkliche Nötigste zu beschränken.

Kommen wir aber nun zu den übrigen Flugverbotszonen. An touristischen Hotspots befinden sich in aller Regel nicht mißzuverstehende Schilder, wenn dort eine Flugverbot besteht:

  • Snæfellsjökull-Nationalpark (damit ist der komplette westliche Bereich von Snæfellsnes gemeint)
  • Þingvellir-Nationalpark
  • Alle Naturschutzgebiete
  • Asbyrgi
  • Askja
  • Blaue Lagune
  • Dyrhólaey, kompletter Bereich beim unteren Parkplatz
  • Eyjafjallajökull Museum
  • Fjallabak Nature Reserve
  • ein Grossteil des Fjällsarlon
  • Goðafoss
  • Geysir
  • Gullfoss
  • Hvitserkur
  • Kerið Krater
  • Kerlingarfjöll (Naturschutzgebiet seit 08/2020)
  • Kirkjufellfoss
  • Látrabjarg
  • Seljalandsfoss
  • Skogafoss
  • Sämtliche Vogelbrutgebiete (siehe Markierungen auf Karte)
  • Þórsmörk (wegen Naturschutzgebiet)

Vogelbrutegebiete im Einzelnen:

  • Andakíll
  • Dyrhólaey
  • Eldey
  • Flatey
  • Friðland Svarfdæla
  • Grunnafjörður
  • Guðlaugstungur
  • Hornstrandir
  • Hrísey í Reykhólahreppi
  • Ingólfshöfði
  • Kringilsárrani
  • Látrabjarg
  • Melrakkaey
  • Mývatn og Laxá
  • Oddaflóð
  • Pollengi og Tunguey
  • Salthöfði og Salthöfðamýrar
  • Skrúður
  • Ströndin við Stapa og Hellnar
  • Surtsey
  • Vestmannsvatn
  • Þjóðgarðurinn Snæfellsjökull

An all diesen Orten wirst du eindeutig definierte Flugverbotsschilder vorfinden, die dich daran erinnern, das Fliegen dort verboten ist! Sollten Dir auf Deiner Reise durch Island neue Schilder an Orten auffallen, die hier noch nicht aufgeführt sind, dann lass es mich bitte wissen. Diese Liste hier oben kann auch durch Deine Mithilfe dann so aktuell wie möglich gehalten werden.

Interaktive Karte der Flugverbotszonen (temporärer Link, da der original Link nicht funktioniert)

Berge, sämtliche Küstenlinien, Vulkane und Seen dürfen im übrigen problemlos fotografiert und gefilmt werden, es gibt diesbezüglich (noch) keinerlei Einschränkungen.

Die kompletten Westfjorde sind zu Beispiel ebenfalls noch problemlos aus der Luft zu entdecken. Große Teile des Hochlandes ebenso. Oder auch die Ostfjorde, weite Teile des Nordens etc. Auch die Halbinsel Reykjanes biete viele Möglichkeiten.

Zusammenfassend noch einmal ein kurzes Video mit allen wichtigen Regeln


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Gegenseitige Rücksichtnahme

Immer wieder kommt es zur Konfrontation von Drohnenpiloten und anderen sich in der Nähe befindlichen Personen, die sich alleine durch das bloße Geräusch der Rotoren schon gestört fühlen. Nach meiner Erfahrung, die ich bisher gemacht habe, lässt sich durch ein simples Gespräch schnell jede Unklarheit und jedes Potenzial für ein Streitgespräch aber schon im Vorfeld ausräumen. Viele Menschen sind einfach auch nur neugierig und möchten gerne einmal einen Blick auf den Bildschirm werfen.

Und sollte man doch einmal auf jemanden treffen der sich partout nicht erweichen lässt und auf seiner Meinung beharrt, dass die Luft über ihm samt in ihr liegender Ruhe IHM gehört … so gehe ich gerne einfach 100 Meter weiter. Die Insel ist groß genug und es gibt quasi unzählige Motive abseits der abgegrasten Standard-Locations wie Jökulsárlón & Co.

Und allen Nicht-Piloten sei gesagt: Drohnen bzw. Kopter sind nicht „böse“. Weder verschmutzen Sie die Natur, noch machen sie sonst irgendetwas worüber es sich lohnen würde aufzuregen – es sei denn man hat quälende Langweile. Irgendetwas findet man ja immer, worüber man sich mal aufregen kann. Ja, so eine Drohne verursacht ein Geräusch. Na und? Etwa ab 50 Meter Höhe nimmt man dieses Geräusch kaum noch wahr. Sehen tut man den kleinen Punkt am Himmel auch nicht wirklich, sofern man ihn nicht seit dem Start verfolgt.

Sich über solche Nichtigkeiten aufzuregen ist daher gleichermaßen überflüssig wie merkwürdig. Wie auch immer. Gegenseitige Rücksichtnahme fände ich auf jeden Fall wünschenswert. Wir sind schließlich alle aus einem bestimmten Grund auf der Insel … und der ist ganz bestimmt NICHT sich im Urlaub aufzuregen.

Islands Westfjorde sind aus der Luft einfach ein Traum

Islands Westfjorde sind aus der Luft einfach ein Traum

 

Versicherung, ja oder nein?

Diese Frage stellt sich eigentlich gar nicht erst. Da in Deutschland eine Drohnenversicherung eh Pflicht ist, gehe ich davon aus, das dieser Punkt selbsterklärend ist. Wer OHNE Versicherung abhebt und einen Unfall – egal ob verschuldet oder unverschuldet – verursacht, muss mit erheblichen Folgekosten und Konsequenzen rechnen! Näheres zu diesem Thema gibt es bei Bina und Francis auf my-road.de, die beiden halten Ihre Artikel immer recht aktuell.

Außer Infos zur Nutzung von Drohnen in Island suchst Du NOCH mehr Reisetipps für Deinen Besuch auf der Insel?? Oder allgemeine Informationen für Deinen Roadtrip? Dann schau doch auf unserer Landingpage zum Thema Island Urlaub vorbei.

 

Und jetzt DU, wie sind Deine Erfahrungen mit Drohnen in Island?

Bist Du eher von den Drohnen in Island genervt? Oder fliegst Du vielleicht selber und kannst die ganze Aufregung darum gar nicht nachvollziehen? Hinterlasse mir doch einen kurzen Kommentar dazu, ich würde mich sehr freuen.