Drohnen in Island … ein immer wieder recht kontrovers diskutiertes Thema. Die einen sind von ihnen genervt, weil Sie sich vom Geräusch gestört fühlen. Andere können überhaupt nichts mit ihnen anfangen. Und für wieder andere eröffnen Sie völlig neue fotografische Möglichkeiten. Ungeahnte, niemals zuvor gesehene Perspektiven eröffnen sich dem Hobby-Fotografen oder Filmemacher plötzlich.
So ist es kein Wunder, dass man auch im Islandurlaub immer häufiger mit Ihnen konfrontiert wird. Damit Dein Besuch der Insel nicht zum Reinfall wird, wenn du selber vor hast dort ein wenig zu fliegen, habe ich einige hilfreiche Dinge zusammengefasst für den Betrieb von Drohnen in Island.
Der Text wird dauerhaft auf dem neuesten Stand gehalten. Letztes Update: 5. August 2024
Neuerung seit Juni 2024
Sei Juni 2024 gibt es eine grundlegende Änderung, wenn Du gewerblich mit Deiner Drohne in Island fliegen möchtest. Du musst Dich nämlich jetzt mit deiner Drohne unter flydrone.is registrieren. Diese Registrierung ist für 5 Jahre gültig und kostet 5,500 ISK (umgerechnet circa 37 EUR). Gezahlt werden kann ausschließlich mit Kreditkarte.
Eine Registrierung für private bzw. Freizeitzwecke ist weiterhin NICHT notwendig, sofern Deine Drohne bereits in deinem Heimatland registeriert ist. Dies ist in letzter Zeit nicht wirklich klar kommuniziert worden von den isländischen Behörden, scheint aktuell aber weiterhin Stand der Dinge zu sein. Sollte sich daran etwas ändern, so werde ich das hier natürlich zeitnah aktualisieren.
Regeln und Gesetze
Seit 2017 wird die Nutzung von Drohnen in Island durch neue Gesetze der Samgöngustofa (oder auch Icelandic Transport Authority) reguliert. Vorher gab es diesbezüglich keinerlei Einschränkungen.
Im einzelnen heißt das aktuell:
- die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter (393 feet) über Grund
- die minimale Entfernung zu einem Flughafen mit regelmäßigem Flugbetrieb (Keflavíkurflugvöllur, Reykjavíkurflugvöllur, Akureyrarflugvöllur, Egilsstaðaflugvöllur, Bíldudalsflugvöllur, Gjögurflugvöllur, Grímseyjarflugvöllur, Hornafjarðarflugvöllur, Húsavíkurflugvöllur, Ísafjarðarflugvöllur, Vestmannaeyjaflugvöllur, Vopnafjarðarflugvöllur, Þingeyrarflugvöllur, Þórshafnarflugvöllur) beträgt 2km (1.24 Meilen)
- die minimale Entfernung zu einem Kleinflughafen mit unregelmäßigem Flugbetrieb beträgt 1.5 km (0.93 Meilen)
- die minimale Entfernung zu öffentlichen Gebäuden darf 150 Meter nicht unterschreiten
- fliegen über Menschenansammlungen, Autos und Gebäude ist verboten
- fliegen in Nationalparks (Snaefellsness, Vatnajökull, Thingvellir) ist verboten
- fliegen über oder in der Nähe von Regierungsgebäuden ist verboten
- der Kopter unterliegt der Kennzeichnungspflicht, das heißt, die Halterdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) müssen mit einer Plakette angebracht und ersichtlich sein
- Kopter über 5 kg benötigen eine Aufstiegserlaubnis und müssen bei der Samgöngustofa registriert werden
Des Weiteren sind einige Dinge verboten, die sich eigentlich von selbst verstehen:
- fliege NIEMALS über Tiere, weder um diese zu filmen, noch um sie vor sich her zu treiben (zB Pferde)
- fliege NIEMALS an Klippen oder sonstigen Plätzen, an denen Papageitaucher oder andere Vögel nisten und brüten
- fliege NIEMALS über offensichtlichen Privatgrund und respektiere die Privatsphäre der Einheimischen
Durch den 2km Radius um Flughäfen ergeben sich in Reykjavik und Keflavik folgende Flugverbotszonen:
Man kann sehr gut erkennen, dass große Teile Reykjaviks somit zum gesperrten Luftraum für Drohnen gehören! Aufnahmen der Hallgrimskirkja aus der Luft sind also NICHT möglich!
Die Kontrollen bezüglich der Einhaltung dieser Gesetze nehmen zu und Missachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen „belohnt“. Ich rate daher jedem seinen gesunden Menschenverstand zu nutzen und sich an sämtliche geltenden Gesetze auch zu halten. Natur, Tiere, Anwohner und andere Reisende werden es Euch danken. Island bietet trotz der wenigen Verbotszonen jede Menge einmaliger Landschaften und Motive, so dass niemand irgendein Gesetz missachten braucht.
Neben den Flugverbotszonen die ich weiter unten aufgelistet habe existieren seit Juni 2024 einige Neuerungen bzw. Sonderfälle. Diese beinhalten zum Beispiel Flüge am Diamond Beach oder auch im Skaftafell National Park.
Folgende Sonderfälle gibt es:
Sonderfall Skaftafell National Park
Der Einsatz von Drohnen vor dem Skaftafellsjökull ist zu bestimmten Tageszeiten erlaubt, aber anderswo in Skaftafell (Svartifoss, Skaftafellsheiði, Morsárdalur, Kjós und Skaftafellsfjöll usw.) ist es – zum Schutz der Vögel, zur Sicherheit und um ein qualitativ hochwertiges Besuchererlebnis zu gewährleisten – explizit verboten.
Der Einsatz von Drohnen ist am Skaftafellsjökull zu folgenden Tageszeiten gestattet, die je nach Jahreszeit und Sonnenaufgang/-untergang variieren:
- 1. Mai bis 15. September – vor 09:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr
- 15. September bis 31. Oktober – vor 10:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr
- 1. November bis 29. Februar – vor 11:00 Uhr oder nach 15:00 Uhr
- 1. März bis 30. April – vor: 10:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr
Sonderfall Jökulsarlon inkl.Diamond Beach (Fellsfjara)
Zwischen dem 15. April und dem 15. Juli sind Drohnen aus Vogelschutzgründen nicht erlaubt.
Zu anderen Jahreszeiten gelten zeitliche Einschränkungen, die je nach Jahreszeit und Sonnenaufgang/-untergang variieren.
Zu folgenden Tageszeiten können Drohnen in der Gegend eingesetzt werden, eine Sondergenehmigung ist NICHT erforderlich:
- 15. Juli bis 21. September – vor 09:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr.
- 22. September bis 21. Oktober – vor 10:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr.
- 22. Oktober bis 21. November – vor 11:00 Uhr oder nach 15:00 Uhr.
- 22. November bis 21. Januar – vor 12:00 Uhr oder nach 14:00 Uhr.
- 22. Januar bis 21. Februar – vor 11:00 Uhr oder nach 15:00 Uhr.
- 22. Februar bis 21. März – vor 10:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr.
- 22. März bis 15. April – vor 09:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr.
Am Jökulsárlón ist immer mit Helikopterverkehr zu rechnen. Drohnen müssen dem übrigen Flugverkehr grundsätzlich Vorrang gewähren, vgl. Verordnung Nr. 990/2017.
Sonderfall Jökulsárgljúfur (Dettifoss)
Der Einsatz von Drohnen ist am Dettifoss auf der Westseite des Flusses zu bestimmten Tageszeiten gestattet, anderswo in Jökulsárgljúfur ist der Einsatz von Drohnen zu Freizeitzwecken jedoch nicht gestattet.
Der Einsatz von Drohnen ist zu folgenden Tageszeiten erlaubt, die je nach Jahreszeit und Sonnenaufgang/-untergang variieren:
- 1. März bis 30. April – vor 10:00 Uhr oder nach 16:00 Uhr.
- 1. Mai bis 31. August – vor 8:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr.
- 1. September bis 31. Oktober – vor 10:00 Uhr oder nach 16:00 Uhr
- 1. November bis 29. Februar – keine zeitlichen Einschränkungen, es gelten jedoch allgemeine Bedingungen.
Innerhalb der Parkgrenzen am Dettifoss ist es nur erlaubt über die Schlucht selbst zu fliegen. Aus Vogelschutzgründen ist es nicht erlaubt, weiter nach Norden zu fliegen als bis zur nördlichsten Aussichtsplattform westlich von Dettifoss (wo der rot schattierte Bereich auf der Karte beginnt).
Das Ostufer von Jökulsá ist ein Naturdenkmal der isländischen Umweltbehörde (grün schattiert) und südlich von Dettifoss befindet sich Privatgrundstück. Auf den Fußwegen zu den Wasserfällen gelten die allgemeinen Bedingungen für den Drohnenflug, darunter ein Verbot des Überfliegens von Menschenmengen.
Sonderfall mündliche Genehmigung der Ranger
In den folgenden Gebieten können Ranger den Einsatz von Drohnen mündlich genehmigen. Die Bedingungen für eine Genehmigung basieren auf einer Beurteilung des Zustands des Ökosystems undoder einer bestimmten Tageszeit, zu der weniger Touristenverkehr als üblich herrscht (zum Beispiel am frühen Morgen oder am späten Nachmittag/Abend). Der Ranger dokumentiert die Erteilung der Genehmigung auf einem speziellen Formular. Dies gilt in folgenden Bereichen:
- Þjónustusvæði við Drekagil
- Herðubreiðarlindir
- Hvannalindir
- Kverkjökull
- Þjónustusvæði við Sigurðarskála
- Þjónustusvæði við Snæfellsskála
- Eldgjá
- Laki
Aktuelle Flugverbotszonen für Drohnen in Island (Stand 06/2024)
Die meisten dürfte es wohl freuen, dass man seit Juni 2024 tatsächlich ganz offiziell im Vatnajökull National Park fliegen darf. Darunter fällt zum Beispiel auch alles entlang der extrem fotogenen F208. (Quelle)
Dabei MUSST Du aber selbstverständlich beachten, dass weder die Tierwelt gestört wird noch eine Gefahr für andere Besucher durch den Betrieb Deiner Drohne besteht! Ich appeliere hier an deinen gesunden Menschenverstand! Auf der Original Webseite wird weiterhin darum gebeten die Flugzeit auf das wirkliche Nötigste zu beschränken.
Kommen wir aber nun zu den übrigen Flugverbotszonen. An touristischen Hotspots befinden sich in aller Regel nicht mißzuverstehende Schilder, wenn dort eine Flugverbot besteht:
- Snæfellsjökull-Nationalpark (damit ist der komplette westliche Bereich von Snæfellsnes gemeint)
- Þingvellir-Nationalpark
- Alle Naturschutzgebiete
- Asbyrgi
- Askja
- Blaue Lagune
- Dyrhólaey, kompletter Bereich beim unteren Parkplatz
- Eyjafjallajökull Museum
- Fjallabak Nature Reserve
- ein Grossteil des Fjällsarlon
- Goðafoss
- Geysir
- Gullfoss
- Hvitserkur
- Kerið Krater
- Kerlingarfjöll (Naturschutzgebiet seit 08/2020)
- Kirkjufellfoss
- Látrabjarg
- Seljalandsfoss
- Skogafoss
- Sämtliche Vogelbrutgebiete (siehe Markierungen auf Karte)
- Þórsmörk (wegen Naturschutzgebiet)
Vogelbrutegebiete im Einzelnen:
- Andakíll
- Dyrhólaey
- Eldey
- Flatey
- Friðland Svarfdæla
- Grunnafjörður
- Guðlaugstungur
- Hornstrandir
- Hrísey í Reykhólahreppi
- Ingólfshöfði
- Kringilsárrani
- Látrabjarg
- Melrakkaey
- Mývatn og Laxá
- Oddaflóð
- Pollengi og Tunguey
- Salthöfði og Salthöfðamýrar
- Skrúður
- Ströndin við Stapa og Hellnar
- Surtsey
- Vestmannsvatn
- Þjóðgarðurinn Snæfellsjökull
An all diesen Orten wirst du eindeutig definierte Flugverbotsschilder vorfinden, die dich daran erinnern, das Fliegen dort verboten ist! Sollten Dir auf Deiner Reise durch Island neue Schilder an Orten auffallen, die hier noch nicht aufgeführt sind, dann lass es mich bitte wissen. Diese Liste hier oben kann auch durch Deine Mithilfe dann so aktuell wie möglich gehalten werden.
Interaktive Karte der Flugverbotszonen (temporärer Link, da der original Link nicht funktioniert)
Berge, sämtliche Küstenlinien, Vulkane und Seen dürfen im übrigen problemlos fotografiert und gefilmt werden, es gibt diesbezüglich (noch) keinerlei Einschränkungen.
Die kompletten Westfjorde sind zu Beispiel ebenfalls noch problemlos aus der Luft zu entdecken. Große Teile des Hochlandes ebenso. Oder auch die Ostfjorde, weite Teile des Nordens etc. Auch die Halbinsel Reykjanes biete viele Möglichkeiten.
Zusammenfassend noch einmal ein kurzes Video mit allen wichtigen Regeln
Hinweis: Zum Einbinden dieses Videos wird WP YouTube Lyte verwendet! Dadurch wird erst NACH dem Mausklick auf das statische Vorschaubild das eigentliche Video geladen. Mehr Infos, siehe Datenschutzerklärung.
Gegenseitige Rücksichtnahme
Immer wieder kommt es zur Konfrontation von Drohnenpiloten und anderen sich in der Nähe befindlichen Personen, die sich alleine durch das bloße Geräusch der Rotoren schon gestört fühlen. Nach meiner Erfahrung, die ich bisher gemacht habe, lässt sich durch ein simples Gespräch schnell jede Unklarheit und jedes Potenzial für ein Streitgespräch aber schon im Vorfeld ausräumen. Viele Menschen sind einfach auch nur neugierig und möchten gerne einmal einen Blick auf den Bildschirm werfen.
Und sollte man doch einmal auf jemanden treffen der sich partout nicht erweichen lässt und auf seiner Meinung beharrt, dass die Luft über ihm samt in ihr liegender Ruhe IHM gehört … so gehe ich gerne einfach 100 Meter weiter. Die Insel ist groß genug und es gibt quasi unzählige Motive abseits der abgegrasten Standard-Locations wie Jökulsárlón & Co.
Und allen Nicht-Piloten sei gesagt: Drohnen bzw. Kopter sind nicht „böse“. Weder verschmutzen Sie die Natur, noch machen sie sonst irgendetwas worüber es sich lohnen würde aufzuregen – es sei denn man hat quälende Langweile. Irgendetwas findet man ja immer, worüber man sich mal aufregen kann. Ja, so eine Drohne verursacht ein Geräusch. Na und? Etwa ab 50 Meter Höhe nimmt man dieses Geräusch kaum noch wahr. Sehen tut man den kleinen Punkt am Himmel auch nicht wirklich, sofern man ihn nicht seit dem Start verfolgt.
Sich über solche Nichtigkeiten aufzuregen ist daher gleichermaßen überflüssig wie merkwürdig. Wie auch immer. Gegenseitige Rücksichtnahme fände ich auf jeden Fall wünschenswert. Wir sind schließlich alle aus einem bestimmten Grund auf der Insel … und der ist ganz bestimmt NICHT sich im Urlaub aufzuregen.
Versicherung, ja oder nein?
Diese Frage stellt sich eigentlich gar nicht erst. Da in Deutschland eine Drohnenversicherung eh Pflicht ist, gehe ich davon aus, das dieser Punkt selbsterklärend ist. Wer OHNE Versicherung abhebt und einen Unfall – egal ob verschuldet oder unverschuldet – verursacht, muss mit erheblichen Folgekosten und Konsequenzen rechnen! Näheres zu diesem Thema gibt es bei Bina und Francis auf my-road.de, die beiden halten Ihre Artikel immer recht aktuell.
Außer Infos zur Nutzung von Drohnen in Island suchst Du NOCH mehr Reisetipps für Deinen Besuch auf der Insel?? Oder allgemeine Informationen für Deinen Roadtrip? Dann schau doch auf unserer Landingpage zum Thema Island Urlaub vorbei.
Und jetzt DU, wie sind Deine Erfahrungen mit Drohnen in Island?
Bist Du eher von den Drohnen in Island genervt? Oder fliegst Du vielleicht selber und kannst die ganze Aufregung darum gar nicht nachvollziehen? Hinterlasse mir doch einen kurzen Kommentar dazu, ich würde mich sehr freuen.
Wow, wirklich sehr viele gut aufbereitete Informationen zu dem Thema Drohne & Island. Vielen Dank!
Danke für die tolle Seite und die umfangreichen Tipps.
Ich weiß nicht, ob das schon erwähnt wurde, aber gemäß der offiziellen Webseite vom Þingvellir-Nationalparkist dieser keine generelle Flugverbotszone. Siehe Website
https://www.thingvellir.is/en/administration/licensing/droneflying-for-personal-use/
Gemäß dieser gibt es einen roten Bereich (Herzstück des Nationalparks), in welchem nur zwischen 9-18 Uhr keine Drohne geflogen werden darf. Also vor 9 oder nach 18 Uhr ist das kein Problem. Und außerhalb der roten Zone kann man auch fliegen….
Hi Antonia … das ist ja sehr interessant, da muss ich selber erst einmal recherchieren. Aber auf den ersten Blick würde ich es tatsächlich auch genauso verstehen. Danke für die Info, sobald ich das verifiziert habe, werde ich das selbstverständlich im Artikel mit einpflegen.
Vielen Dank für die tolle Zusammenfassung, hilft mir die teilweise widersprüchlichen Informationen einzuordnen.
War auch schon drauf und dran mich bei flydrone.is zu registrieren, so teuer finde ich es jetzt ja nicht, aber ist soweit ich das jetzt überblicke doch nicht notwendig, wenn ich in Deutschland schon alles habe.
Nur eine Frage, funktioniert bei irgendjemand die Karte mit den „Protected Areas“?
Meinst Du das extern verlinkte PDF bei mir im Text? Das funktioniert bei mir einwandfrei. Oder von welcher Karte ist die Rede?
Ich meine die „Interaktive Karte der Flugverbotszonen“ (https://kortasja.ust.is/mapview/?application=FRID).
Soweit ich das sehe ist der Server, der die Daten für die Layer bereitstellt, nicht erreichbar oder kaputt.
Wenn man über diesen Kartendiesnt geht: https://kort.gis.is/mapview/?app=kort&lang=en kann man sich Infos zu den Metadaten anschauen, bei den Layern der „The Environment Agency of Iceland“ taucht auch der „Protected Area“ auf, da kommt man dann zu den Metadaten und die verweisen auf einen Server https://gis.ust.is der zwar erreichbar ist, aber Fehler zurückliefert.
Wenn man auf dem Dienst allerdings den „INSPIRE Protected Area“ Layer aktiviert schaut was soweit ganz gut aus.
Ich hab nen Link mir gebastelt mit dem Layer und einem mit geographischen Bezeichnungen:
https://kort.gis.is/mapview/?app=kort&l=en&c=494030,497809&z=2.6&ls=4199,1056,4146,3991,1053&op=4146_1,3991_1
Ich hab gesehen, dass Du den Link im Artikel getauscht hast.
Wobei wenn man jetzt die ganzen Infos zusammen nimmt enthält die Karte ja nicht generell „Flugverbotszonen“.
Vielmehr sind das „nur“ geschützte Zonen. Teilweise decken die sich mit Flugverbotszonen, z. B. der Þingvellir- und der Vatnajökull-Nationalpark haben halt extra Regeln.
Beim Dettifoss ist die Karte nicht wirklich ok. Und bei der Sonderregel da hab ich auch wirklich meine Probleme, östlich ist ein „Natural Monument“, südlich ist privat. Aber da steht nirgends was das heißt, heißt das ich darf fliegen oder nicht? Ich würde mal zu „nein“ tendieren“, aber dann steht das wieder was mit dem Fusswegen, wo allgemeine Regeln fürs Fliegen angewendet werden sollen, diese Wege sind laut der Karte teilweise in dem unschraffierten Bereich, aber ist der nicht dann das private Land?
Ich halte es immer so: Bin ich mir nicht sicher, ob ich fliegen darf oder nicht, dann fliege ich eher nicht. Ich glaube, so akribisch wie wir und einige andere uns für solche Flüge vorbereiten, macht das kaum jemand. Das habe ich ja auf Madeira gesehen im April. Es juckt dort niemanden. Das würde ich aber natürlich nicht in einem Artikel schreiben, falls der mal von mir kommen sollte. Mich wundert eh, dass viele Regeln offensichtlich aktuell gelockert wurden. Ferner ist die bereits im Januar (da habe ich zum ersten Mal davon gelesen) groß angekündigte Änderung (Registrierung bla blubb etc) für Island immer noch nicht up2date. Auf der isländischen Seite kann man sich nicht einmal vernünftig registrieren, der Link dorthin führt ins Nirgendwo. Ich weiß ehrlich gesagt selber nicht so genau, wie ich den Artikel hier auf einem aktuellen Stand halten soll, wenn selbst die Quellen teilweise widersprüchliche Angaben enthalten … und teilweise gar keine.
Das mit der Registrierung hast Du glaube ich auch noch mal verfeinert. Und ja ich muss Dir leider zustimmen, die Infos sind weit verteilt und oft nicht exakt. Aber das gilt auch für Deutschland, leider, da gibts auch die Karten und jede hat unterschiedliche Infos und bei der DIPUL ist dann auch noch ein Haftungsausschluss, finde ich besonders geil, weil wenn es das Ministerium nicht mal auf die Kette bekommt die Infos rechtsicher bereitzustellen… naja…
Bei der Registrierung in Island ist wichtig, dass sich das auf EASA Mitgliedsstaaten bezieht und Island ist da Mitglied.
Du schreibst hier im „Heimatland“ registriert, das gilt aber eigentlich nur, wenn das „Heimatland“ auf Mitglied in der EASA ist und du da registriest bist. Das könnte auf der Seite von Island besser beschrieben sein. Die ist natürlich international ausgelegt und für Amerikaner oder Asiaten oder Australier usw. gilt das dann eben nicht, die müssen registrieren, sofern sie nicht in einem anderen EASA Land schon registriert sind…
Eine sehrt schöne Zusammenfassung. Findet man das doch leider so gut nichts zusammengefasst auf de isländischen Seiten. Zwei Frage noch. Du schreibst, dass: „…Darunter fällt zum Beispiel auch alles entlang der extrem fotogenen F208.“ Welchen Abschnitt meinst du denn auf der F208. Wenn ich nachschaue wo die Grenze vom Fjallabak Nature Reserve entlanggeht sind da doch alle Fotospots an der F208 inbegriffen.
Und weißt du von einer Bearbeitungsdauer für die Genehmigung? Wäre ja mit dem Wissen um das zukünftige Wetter praktischer, als zu bezahlen und dann nicht fliegen zu können.
Hallo Claudia
Ja leider gehört praktisch alles an der F208 zum Naturschutz und braucht eine Genehmigung. Ich glaube dies wissen viele nicht. Ich habe fast 5 Monate auf die Genehmigung gewartet. Ja das Wetter kann man nicht ändern und 580 Euro sind auch nicht wenig, jedoch habe ich ab dem 8.8 bis 16.9 die Bewilligung und muss 24h vorher den Rangern bescheid geben dass ich am nächsten Tag fliegen werde. Hoffe konnte dir so weiterhelfen. Werde meine Erfahrungen auf meinem Instagram mitteilen…
andreas_photography_and_travel gerne darfst du dich für weitere Infos per DM bei mir melden…
Mal eine Verständnisfrage, damit ich den Artikel auch möglichst aktuell halte: Wo hast Du die Info her, dass man entlang der 208 nun doch eine Genehmigung braucht? Weil die aktuellste Info vom Nationalpark selber sagt ja explizit etwas anderes. Mich hat das auch verwundert, aber die Fjallabak Nature Reserve ist dort nicht mit aufgeführt. Sämtliche Ausnahmen sind ja dort aufgelistet. Oder fliegst Du kommerziell, weil dann ist es ja logisch und genau diese Ausnahme steht ja dort auch beschrieben ?!
Nein Fliege nicht kommerziell… ich musste das noch in die Genehmigung nehmen. Wahrscheinlich hat das schon wieder geändert.
Hallo zusammen
Hier noch Ergänzungen zur Registrierung. Ich habe mich registriert und mich gefragt warum ich nochmals eine Prüfung machen soll. Also E Mail geschrieben und folgende Antwort erhalten:
Wenn Sie bereits bei den Schweizer Behörden registriert sind, sollten Sie sich nicht in Island registrieren, und Drohnenbetreiber sollten nur in einem EASA-Staat registriert sein.
Erhalte den Betrag zurückerstattet und die Registrierung wird gelöscht.
Liebe Grüsse Andrea
Das ist ja interessant, vielen Dank für die Information. Das werde ich dann mit im Text berücksichtigen und ihn anders schreiben.
Hallo zusammen
ich plane im August/September eine Reise nach Island und habe mir die teure Genehmigung des Umweltamtes eingeholt. War nicht ganz einfach diese zu erhalten. Nun freue ich mich auf ein tolles Abenteuer und tolle Aufnahmen. Vielen Dank für die Informative Seite. Wer die Aufnahmen gerne sehen möchte findet mich unter Andreas_Photography_and_travel in Instagram. Würde mich über Austausch freuen. Liebe Grüsse Andrea
Hi Andrea, ganz lieben Dank für Deinen Kommentar, da bin ich ja mal gespannt auf Deine Fotos :-)
Hallo, Vielen Dank für den ausführlichen Bericht,
Da wollte ich mich doch glatt registrieren und stolperte über diesen Absatz?!
„Wenn Sie bereits als Drohnenbetreiber in einem anderen EASA-Staat registriert sind, müssen Sie sich nicht in Island registrieren.“
Also nicht extra für Island registrieren ?
Grüße Andreas
Hi Andreas, die Kommunikation auf den isländischen Seiten ist teilweise so extrem misszuverstehen, dass ich inzwischen selber nicht mehr genau sagen kann, was nun richtig oder falsch ist. Ich habe vor ein paar Tagen eine eMail-Anfrage an die isländische Verkehrsbehörde geschrieben und um eine präzise Aussage gebeten, bisher habe ich aber noch keine Antwort erhalten. Stand JETZT habe ich den Text wieder abgeändert, sodass eine Registrierung weiterhin NUR für gewerbliche Zwecke nötig ist. Sollte sich das ändern oder ich neue Infos bekommen, werde ich das natürlich umgehend nachtragen hier. Sorry für die leichte Verwirrung! :-(
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen!
Gibt es für Island ähnlich wie für Deutschland ein Karte mit Gebietskennzeichnungen, in denen Fliegen verboten ist?
Ich bin Anfänger bzgl. Drohnen und möchte mich vorher absichern und niemanden stören. Mich selbst stört es, wenn über meinem Kopf jemand seine Drohne fliegen lässt. Deshalb geht es mir vor allem um abgelegenere Gebiete und allgemein um die Westfjorde.
Lieben Dank vorab 🙂
Hi Katja, es gibt aktuell meines Wissens nach auch auf isländischen Seite nur eine aktuelle Karte der No-Fly-Zonen und das ist diese hier. Bzgl.der Westfjorde: Am Dynjandi zB ist fliegen vom 1 May – 15 September strikt untersagt, das geht nur mit einer Genehmigung. Außerhalb dieser Zeit ist es aber egal. Quelle: h++ps://ust.is/english/visiting-iceland/protected-areas/westfjords/dynjandi-in-arnarfjordur/drone-use-at-dynjandi/ … Ebenso ist fliegen bei Látrabjarg natürlich aufgrund der Vögel streng verboten und bei Ísafjörður wegen der Einflugschneise vom Flughafen! Ansonsten: Wenn die „abgelegenen Gebiete“ kein Nationalpark oder ein Naturschutzgebiet sind, dann kannst Du überall bedenkenlos (aber natürlich immer mit gesundem Menschenverstand) fliegen. Gerade Island ist ein absoluter Traum für Fotos aus der Luft!
Tolle und hilfreiche Seite zum Thema Drohnen in Island. Ich habe mich auf verschiedenen Seiten informiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich eine Drohne, die weniger als 250g wiegt und mit einer Kamera ausgestattet ist, in Island nicht registrieren muss, sofern ich kein Material in den sozialen Medien poste. Ich habe jedoch gelesen, dass man für alle Drohnen eine Genehmigung der Telekommunikationsbehörde (http://www.fjarskiptastofa.is/) einholen muss. Hat das schon einmal jemand von euch gemacht? Liebe Grüße, Pierre
Hallo.
Ich war vom 03.01. – 08.01. diesen Jahres mit meiner Mavic 3 geflogen. Aber auch diesmal war das Wetter der limitierende Faktor. Ich bin am Kvernufoss, in Vik und an der Hveradalir Geothermal Area geflogen. Am Kvernufoss waren zeitgleich 3 Drohnen in der Luft. Im Gegensatz zum Skogafoss ist dort fliegen erlaubt.
Registriert habe ich mich bisher nur in der DomRep und das hat ohne Proble funktioniert.
Hallo.
Hier die Karte zu den NFZ.
https://kortasja.ust.is/mapview/?application=FRID
Bei mir war Anfang des Jahres auch das Wetter der limitierende Faktor und nicht die NFZ.
Bin mal gespannt wie es in 1 Woche aussieht. :)
Hey, du kannst stand heute, 04.07.2023 folgende Orte mit Drohnenverbot hinzufügen, die fehlen in deiner Aufstellung: Seljalandsfoss und Svartifoss.
Hi und Dankeschön. Seljalandsfoss steht seit 2017 schon mit auf der Liste ;-) Und der Svartifoss liegt im Skaftafell-Naturreservat. Und DAS ist Teil vom Vatnajökull-Nationalpark. Daher auch verboten. Aber vielleicht macht es tatsächlich Sinn das separat noch einmal aufzuführen. Danke dir.
Ja sorry, hab den Fehler auch kurze Zeit später gesehen aber konnte ihn nicht mehr korrigieren 😂
Danke dir auf jeden Fall für die Auflistung, hat mir sehr viel weiter geholfen.
Hi,
Die Registrierung ist doch nur bei kommerzieller Nutzung notwendig, oder? So verstehe ich das auf der Seite der Verkehrsbehörde.
Gibt es eine Map, bei der man schnell erkennen kann, wo Flugverbot herrscht? Mit den ganzen isländischen Namen kommt man schnell durcheinander…
Vielen Dank!
Eine aktuelle Karte der NFZs existiert nicht wirklich glaube ich, ich empfehle einfach eine der einschlägigen Apps (Droniq zB), darin sind alle Sperrgebiete aufgeführt. Oder vielleicht einfach mit den Ortsnamen auseinandersetzen, sonst kommst Du eh nirgendwo an um überhaupt zu fliegen ;-)
Bzgl. Registrierung: Das ist richtig, aktuell ist NOCH keine nötig, wenn die Drohne nur für private Zwecke genutzt wird.
Hallo ihr Lieben, am Godafoss darf man die Drohne auch nicht steigen lassen. Liebe Grüße aus Island!
Stimmt, völlig vergessen in der Auflistung, das war sogar 2017 schon so. Danke für den Hinweis! :-)
Vielen Dank für das zusammentragen der Regeln. Wieso heißt es, dass es sich bei den Drohnen unter 250g nur um die DJI Mavic Mini in der ersten Version handelt? Die DJI Mini 2 ist doch auch unter 250g… Oder gibt es da noch andere Einschränkungen wegen der möglichen höheren Fluggeschwindigkeit?
Hi Till, ich hab das mal geändert, da die ursprüngliche Regelung inzwischen nicht mehr besteht. Für die Mini 2 gelten natürlich dieselben Regeln wie für die Mini 1, ich hatte das nur nicht aktualisiert, da ich seit geraumer Zeit hier zwar noch viel technischen Kram im Hintergrund mache, aber die Artikel selber seit geraumer Zeit ruhen. Das ändert sich im nächsten Jahr aber wieder.
Auf der Seite der Icelandic Transport Authority steht in den Dronen FAQ: „Can I fly over protected areas? […] In order to fly over these areas, you have to seek permission from the [Environmental Agency of Iceland].“ Siehe https://www.icetra.is/aviation/drones/frequently-asked-questions-faq/ . Zu den protected areas gehört z.B. auch das Fjallabak nature reserve von dem du viele Dronen Bilder auf der Seite hast. Und hier im Artikel steht auch nichts von protected areas. Deshalb meine Frage: Hab da was falsch verstanden und man brauch doch eine Erlaubnis für diese Gebiete?
Moin Sabine, nein … Du hast nichts falsch verstanden. Die Fjallabak Nature Reserve ist Flugverbotszone und NUR mit Erlaubnis darf dort geflogen werden. Diese habe ich mir – eher unerwarteterweise – einen Tag vorher von der Rangerin vor Ort im Hólaskjól Highlandcenter persönlich eingeholt, indem ich einfach mal gefragt habe, wie sich das verhalten würde, wenn ich am nächsten Tag ein paar Fotos aus der Luft für meine Islandseite machen würde. Das steht aber auch alles im Reisebericht von 2020 beschrieben, sowie bei den Island von oben Fotos im Text, damit keine Missverständnisse aufkommen.
Im August 2020 war so gut wie gar nichts los in Island und auf der F208 sowieso nicht, daher wurde mir erlaubt, die Drohne zwar senkrecht zu starten, aber nicht mit ihr durch die Gegend zu fliegen. Eine „Ausnahme“ also, die aufgrund der besonderen Situation letztes Jahr sicherlich nicht noch einmal vorkommen dürfte, wenn ich heutzutage fragen würde.
Ich hab das jetzt noch einmal eindeutiger mit aufgeschrieben bzw. eingepflegt, vermutlich war das einfach nicht wirklich klar ersichtlich.
Hi, denkst du es ist möglich an den Orten, die aufgrund der Brutplätze für Vögel gesperrt sind, zu fliegen wenn es Winter ist und sich die Tiere nicht mehr auf Land befinden? Muss man das auch irgendwo beantragen?
LG
Hi Vanessa, ich muss ehrlicherweise sagen, ich bin mir nicht sicher, ob die Verbotsschilder im Winter auch dort stehen. Das letzte Mal, als ich im Winter dort war, gab es allgemein noch viel weniger Drohnenverbotsschilder und damals war das nicht der Fall. So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, geht das DANN schon in Ordnung. Aber hier gilt natürlich, wie auch sonst immer, den gesunden Menschenverstand benutzen. Würde ich einfach situationsabhängig und vor Ort entscheiden.
Hallo.
Hier die Antwort zur Frage bezüglich der Flüge in der Nähe von Nistplätzen.
“ It is forbidden to fly drones next to bird cliffs in a closer proximity than 200 meters during
nesting season. For rest of the year it is not allowed to fly in a closer proximity to bird cliffs
than 50 meters, if birds are in the cliffs.“
Quelle: https://www.ust.is/english/visiting-iceland/drones-in-protected-areas/
Hallo Andreas
Ich war im August in Island und hatte meine neue Mavic Air 2 dabei.
Ich habe kein Problem damit, dass man bei den Hauptsehenswürdigkeiten nicht fliegen kann, es gibt noch viele Orte, wo es sich lohnt. Die Regeln sind einfach und entsprechen dem gesunden Menschenverstand.
Ich hatte nie Probleme mit anderen Reisenden, das kann man auch gut selbst beeinflussen und halt im Zweifel nicht fliegen.
Die grössten Schwierigkeiten hatte ich mit dem Wetter, besonders dem starken Wind, der manchmal bläst. Der hat mir mehr Möglichkeiten geraubt als die Regeln oder andere Menschen.
Aber Flüge wie in Stori-Karl auf Landanes waren cool, denn sie zeigten mir erst, wie gross die Tölpel Kolonie dort wirklich ist.
Hey,
ich werde wahrscheinlich diesen Sommer nach Island reisen, und würde gerne meine Mavic Mini mitnehmen.
Jetzt sehe ich das an den ganzen Hotspots das Drohne fliegen verboten ist (verständlich! Man will ja niemanden stören oder andere Fotos versauen)
ABER wenn ich eines dieser Gebiete von weiter weg filmen würde (Einen Wasserfall aus der ferne sieht bestimmt auch gut aus), wäre das auch ein Problem? Wo liegt da die Grenze?
LG
Hi Niklas, das ist eine Frage, die häufiger aufkommt, wenn man sich ein wenig mit der Thematik auseinandersetzt. Genaugenommen gibt es nicht so etwas wie einem „Umkreis von 500m“ um eine ausgewiesene No-Fly-Zone. Wenn Du also beispielsweise von der Ringstraße aus den Seljalandsfoss aus der Luft filmen würdest, dann wäre dann im Prinzip kein Problem. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen: Ja, ein Wasserfall sieht gerade aus einiger Entfernung recht cool aus – genau wie viele andere Ziele. Trotz einiger NFZs die es inzwischen gibt vergessen allerdings viele, dass (ich schätze mal) 90% von Island eben KEINE Flugverbotszone ist. Es gibt also dennoch ausreichen Gelegenheiten zum Fliegen. Ich werde im August auch zum ersten Mal mit der Mini in Island sein und bin schon gespannt, wie sie sich im Wind dort machen wird. Mit der P4P war das bisher recht angenehm zu fliegen, trotz stärkeren Winden.
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich werde es Mal probieren… :)
Da fällt mir ein, auch die Mini benötigt in Island eine Plakette, richtig?!
LG
Hi, nein! In Island besteht – genau wie in Deutschland auch – für Drohnen unter 250 Gramm KEINE Kennzeichnungspflicht. Ich bringe auf meiner aber so oder so eine Plakette an, da man sie mir so im Zweifelsfalle bei Verlust wenigstens noch zuordnen kann. Mit etwas Glück bekomme ich sie also wenigstens noch wieder.
Hei Andreas, wir haben vor nunmehr etwa 14 Tagen die Erlaubnis für die Verwendung unserer Drohne über das bekannte und bei dir verlinkte Formular beantragt. Kannst Du uns vielleicht sagen, wie lange es in der Regel dauert bis man eine Antwort erhält ? Vielen Dank vorab und liebe Grüße, Conny und Sirko
Hi, das Weiss ich leider nicht, ich fliege ja nicht gewerblich und have daher das Formular bisher nicht ausfüllen brauchen. Aber die Isländer sind ja in aller Regel recht „gemütlich“ unterwegs was solche Sachen angeht … ich würde da mal erstmal ein paar Tage warten :-)
Hab vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist dann also wahrscheinlich ähnlich relaxt wie in Norwegen… ;) :) Also warten wir mal noch ein paar Tage. Liebe Grüße, Conny und Sirko